Der Sparer-Pauschbetrag hat sich seit dem 01.01.2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag zur Freistellung von Kapitaleinkünften.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an eine Bank, eine Bausparkasse oder eine Versicherungsgesellschaft, um anfallende Kapitaleinkünfte vom automatischen Abzug der Kapitalertragsteuer zu befreien. Zur Freistellung von der Kapitalertragsteuer steht der Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung.
Dieser Sparer-Pauschbetrag kann durch entsprechende Freistellungsaufträge auf verschiedene Institutionen aufgeteilt werden.